Oft ist es sinnvoll, die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation schon zu Lebzeiten in Angriff zu nehmen. So erreichen Sie einen reibungslosen Übergang und können Ihre Vermögensnachfolge oft auch steuerlich optimieren. Bei der lebzeitigen Überlassung und Schenkung von Immobilien oder Betrieben, z. B. der Hofübergabe, beraten wir Sie zu allen hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen, beispielsweise der Vereinbarung von Gegenleistungen und Nutzungs-/Wohnrechten, um Sie weiterhin optimal abzusichern. Sprechen Sie uns einfach an! Wir erarbeiten mit Ihnen eine durchdachte Lösung.
Im Bereich der lebzeitigen Überlassung beraten wir Sie zu:
- Übergabe von Haus, Grundstück oder Wohnung
- Hofübergabe/Übergabe eines landwirtschaftlichen Anwesens
- sonstige Betriebsübergaben/Unternehmensnachfolge
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Abfindung von weichenden Geschwistern, Pflichtteilsverzichte von Geschwistern
- Vereinbarung von Rückforderungsrechten
- Vereinbarung von Gegenleistungen wie Wart und Pflege, Taschengeld
- Vereinbarung von Nutzungsrechten wie Wohnungsrecht und Nießbrauch
- Übernahme von bestehenden VerbindlichkeiteIIn
Formulare zur Entwurfsvorbereitung / Kontaktaufnahme
Mit diesen Formularen helfen Sie uns, optimal auf Ihr Anliegen einzugehen. Klicken Sie einfach auf das zutreffende Formular. Alternativ können Sie uns gerne auch direkt kontaktieren.